In vielen Fällen, z.B. bei einem sogenannten Bagatellschaden, ist kein komplettes Unfallgutachten eines KFZ-Gutachter nötig. Als freies und unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in München fertigen wir dann gern schnell und unkompliziert ein Kurzgutachten an.
Ein Kurzgutachten enthält neben einer Reparaturkostenkalkulation nach Maßgaben des Herstellers, die technischen Daten und Lichtbilder des Fahrzeuges sowie dessen Beschädigungen. Mithilfe eines Kurzgutachtens können Sie dem Schädiger bzw. dessen Versicherung die Schadenshöhe beziffern. Falls Sie sich nach einem unverschuldeten Unfall nicht sicher sind, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt oder von einem höheren Schaden auszugehen ist, können Sie den Schaden unverbindlich besichtigen lassen.
Die Kosten eines Kurzgutachtens entsprechen denen eines Kostenvoranschlages einer Kfz-Fachwerkstatt und werden in aller Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Unser Versprechen beim Kurzgutachten an Sie:
Sollte die Versicherung des Unfallverursachers die Kosten für die Erstellung des Kurzgutachtens einmal nicht übernehmen, bleibt es für Sie kostenfrei. Wir stellen Ihnen dafür keine Gebühren in Rechnung.